Dienstanbieter: INMEDIA STUDIOS IBIZA, S.L., CIF: B16611782, Calle San Lorenzo 11, 07840 Santa Eulalia del Río, Spanien. (Nachfolgend „INMEDIA“ genannt)
1. Geltungsbereich und Gültigkeit
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen INMEDIA und ihren Kunden (nachfolgend „Kunde“). Sie regeln die Erbringung aller Dienstleistungen und Produkte, insbesondere in den Bereichen: Brand Design, Marketingstrategie, Social Media Marketing, SEO (Suchmaschinenoptimierung), Content Creation (Fotografie, Videoproduktion, Copywriting/Text), Webdesign und Webentwicklung (Coding/Programmierung).
1.2. Mit der Erteilung eines Auftrags an INMEDIA erkennt der Kunde diese AGB in vollem Umfang an. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, INMEDIA hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
1.3. Diese AGB sind integraler Bestandteil jedes Angebots und jedes Vertrags. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch INMEDIA.
2. Angebote, Auftragserteilung und Vertragsschluss
2.1. INMEDIA erstellt für den Kunden auf Grundlage der Projektanforderungen ein schriftliches Angebot (Kostenvoranschlag). Angebote sind bis zur endgültigen Bestätigung freibleibend und haben, sofern nicht anders angegeben, eine Gültigkeit von 30 Tagen ab Ausstellungsdatum.
2.2. Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde das Angebot schriftlich annimmt (z. B. durch Bestätigung per E-Mail), durch schlüssiges Verhalten (z. B. Bereitstellung von Projektmaterialien zum Arbeitsbeginn) oder durch Unterzeichnung einer gesonderten Projektvereinbarung.
2.3. Formlose Beauftragungen: Arbeitsaufträge, die der Kunde über formlose Kommunikationskanäle (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Telefon, E-Mail oder Messengerdienste wie WhatsApp) ohne vorheriges förmliches schriftliches Angebot anfordert, können als verbindlicher Auftrag gewertet werden. INMEDIA behält sich das Recht vor, solche Leistungen zu erbringen und nach ihren regulären Stundensätzen bzw. Tagessätzen abzurechnen. Dies gilt ausdrücklich für vom Kunden angeforderte Aufgaben, die nicht Bestandteil eines zuvor kalkulierten Projekts oder Leistungsumfangs waren.
2.4. Stornierung / Kündigung: Tritt der Kunde nach Auftragserteilung, jedoch vor Projektabschluss, vom Vertrag zurück, so hat er alle bis zum Kündigungszeitpunkt erbrachten Leistungen zuzüglich einer Stornogebühr zu vergüten. Der Gesamtbetrag beläuft sich in diesem Fall auf mindestens 50 % des im Angebot veranschlagten Gesamtauftragswerts.
3. Leistungsumfang und Projektabwicklung
3.1. INMEDIA erbringt die Leistungen nach bestem Wissen und Können unter Beachtung der branchenüblichen Standards sowie unter Einsatz ihrer kreativen und technischen Expertise. Bei der gestalterischen und kreativen Umsetzung verbleibt die künstlerische Freiheit vollumfänglich bei INMEDIA.
3.2. Freigabephasen: Projekte werden üblicherweise in Etappen durchgeführt (z. B. Strategie, Design, Entwicklung, Launch). Nach Abschluss wesentlicher Projektmeilensteine legt INMEDIA dem Kunden die Arbeitsergebnisse (z. B. Design-Entwürfe, Mockups oder den Zugang zu einem geschützten Staging-Server) zur Prüfung und Abnahme vor.
3.3. Der Kunde hat die Arbeitsergebnisse innerhalb von fünf (5) Werktagen zu prüfen. Erfolgen innerhalb dieser Frist weder Rückmeldungen noch Korrekturanfragen, gilt das jeweilige Zwischenergebnis als automatisch abgenommen, und INMEDIA kann mit der nächsten Projektphase fortfahren.
3.4. Jedes Projekt beinhaltet standardmäßig die im Angebot angegebene Anzahl an Korrekturschleifen. Zusätzliche Änderungswünsche oder Überarbeitungen, die nach bereits erfolgter Freigabe einer Projektphase beauftragt werden, gelten als Mehraufwand und können gesondert in Rechnung gestellt werden.
3.5. Nebenkosten (Sonderleistungen): Leistungen und Auslagen, die nicht explizit im ursprünglichen Angebot enthalten sind, gelten als Sonderleistungen und werden separat abgerechnet. Hierzu zählen insbesondere: der Erwerb von Stock-Fotos/-Videos, Softwarelizenzen, Plugins, Schriftarten (Fonts), Leistungen externer Dritter, Mediabudgets (Ad Spend) oder wesentliche, vom Kunden nach Freigabe veranlasste Änderungen des Leistungsumfangs. Vor Entstehung solcher Kosten holt INMEDIA die vorherige Zustimmung des Kunden ein.
3.6. Leistungen Dritter: INMEDIA ist berechtigt, zur Vertragserfüllung externe Subunternehmer oder Drittdienstleister (z. B. spezialisierte Entwickler, Druckereien, Hosting-Provider) hinzuzuziehen. INMEDIA handelt stets im besten Interesse des Kunden, haftet jedoch nicht für die Leistung, Fehler oder Unterlassungen dieser Dritten, es sei denn, diese beruhen auf grober Fahrlässigkeit seitens INMEDIA.
4. Mitwirkungspflichten des Kunden
4.1. Der Kunde verpflichtet sich zur engen und termingerechten Zusammenarbeit mit INMEDIA. Er stellt alle für die Projektabwicklung erforderlichen Informationen, Inhalte (Texte, Bildmaterial, Logos, Daten) sowie Systemzugänge (z. B. zum Backend bestehender Websites oder Social-Media-Accounts) rechtzeitig und in einem geeigneten digitalen Format zur Verfügung.
4.2. Verzögerungen im Projektablauf, die darauf zurückzuführen sind, dass der Kunde benötigte Unterlagen oder Freigaben nicht rechtzeitig bereitstellt, können zu Anpassungen des Terminplans und zu Mehrkosten führen. Kommt der Kunde der Aufforderung zur Materialbereitstellung auch nach zwei schriftlichen Mahnungen und einer Nachfrist von weiteren sieben (7) Tagen nicht nach, ist INMEDIA berechtigt, das Projekt ruhen zu lassen und die bis dahin erbrachten Leistungen vollständig abzurechnen.
5. Vergütung, Rechnungsstellung und Zahlungsbedingungen
5.1. Die Vergütung richtet sich nach dem jeweiligen Einzelangebot. Wurde kein Festhonorar vereinbart (z. B. bei formlosen Aufträgen), gelten die Standardsätze von INMEDIA. Sämtliche Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer (IVA / USt.).
5.2. Zahlungsplan bei Projekten: Sofern im Angebot nicht abweichend geregelt, gilt für Projektarbeiten folgende Zahlungsstaffel: * 50 % bei Auftragserteilung / Auftragsbestätigung. * 25 % nach Freigabe eines wesentlichen Projektmeilensteins (z. B. Designfreigabe oder Bereitstellung der Staging-Umgebung). * 25 % bei Fertigstellung des Projekts vor finaler Übergabe, Code-Aushändigung oder Livegang.
5.3. Retainer-Dienstleistungen (Laufende Betreuung): a) Dienstleistungen auf monatlicher Pauschalbasis (z. B. SEO, Social Media Betreuung, laufende Webseiten-Wartung) werden jeweils im Voraus zu Beginn des Leistungszeitraums (z. B. am ersten Tag des Monats) in Rechnung gestellt. b) Leistungsaussetzung: Geht eine fällige Retainer-Zahlung nicht innerhalb von 14 Tagen nach Fälligkeit ein, behält sich INMEDIA das Recht vor, alle zugehörigen Leistungen bis zum vollständigen Ausgleich der offenen Forderung ohne weitere Ankündigung einzustellen. Dies entbindet den Kunden nicht von seiner Zahlungspflicht.
5.4. Rechnungen sind, sofern nicht schriftlich anders vereinbart, innerhalb von 14 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
5.5. Zahlungsverzug: Bei Überschreitung des Zahlungsziels ist INMEDIA berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe gemäß den geltenden spanischen Rechtsvorschriften (insbesondere Gesetz 3/2004 vom 29. Dezember zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr) geltend zu machen.
6. Nutzungsrechte (Urheberrecht) und Eigentumsvorbehalt
6.1. INMEDIA räumt dem Kunden die Nutzungsrechte an den finalen, abgenommenen Arbeitsergebnissen erst nach vollständiger und endgültiger Bezahlung aller das Projekt betreffenden Rechnungen ein. Der genaue Umfang der Rechte (z. B. ausschließlich/einfach, räumlich, zeitlich) wird im Angebot bestimmt. Mangels ausdrücklicher Vereinbarung erhält der Kunde ein ausschließliches, unbeschränktes Recht zur Nutzung für den vertraglich vorgesehenen Zweck.
6.2. Eigentumsvorbehalt: Alle Leistungen, Entwürfe, Schöpfungen und Daten (einschließlich Designs, Programmcode, Fotografien und Unterlagen) verbleiben bis zur vollständigen Begleichung aller offenen Forderungen im geistigen und materiellen Eigentum von INMEDIA.
6.3. Jede Vorabnutzung der Arbeitsergebnisse durch den Kunden vor der vollständigen Vergütung gilt lediglich als widerrufliche, zeitlich begrenzte Gestattung zu reinen Test- und Prüfzwecken, die von INMEDIA jederzeit widerrufen werden kann.
6.4. Quelldateien: Die Lieferung von endgültigen Ausgabedateien (z. B. .jpg, .png, .pdf, fertig kompilierter Webcode) umfasst nicht die Herausgabe offener Arbeits- oder Quelldateien (z. B. .indd, .psd, .ai, .fig, unkompilierter Quellcode). Die Einräumung von Rechten an Quelldateien sowie deren Bereitstellung bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und Vergütung.
6.5. Eigenwerbung / Referenznennung: Sofern nicht ausdrücklich und schriftlich anders vereinbart, behält sich INMEDIA das Recht vor, die für den Kunden erstellten Werke im Rahmen des eigenen Portfolios, auf der eigenen Website sowie in sonstigen Werbematerialien zu Zwecken der Eigenwerbung und Referenzdarstellung unentgeltlich zu nutzen.
7. Haftung
7.1. INMEDIA haftet nur für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Eine Haftung für einfache oder leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
7.2. Der Kunde garantiert, dass alle an INMEDIA übergebenen Materialien (z. B. Texte, Bildmotive, Warenzeichen, Logos, Musiktitel oder Videos) frei von Rechten Dritter sind und er über die erforderlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte verfügt. Der Kunde stellt INMEDIA von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die sich aus der Verwendung dieser Inhalte ergeben.
7.3. INMEDIA haftet nicht für die rechtliche Zulässigkeit (insbesondere hinsichtlich Markenrecht, Wettbewerbsrecht oder Datenschutzrecht) der Inhalte oder des fertigen Endprodukts. Die juristische Prüfung des Gesamtwerks obliegt ausschließlich dem Kunden.
7.4. INMEDIA übernimmt keine Haftung für den Verlust vom Kunden überlassener Daten. Der Kunde ist selbst für eine ordnungsgemäße und regelmäßige Sicherung seiner Daten (Backups) verantwortlich.
8. Geheimhaltung / Vertraulichkeit
8.1. Beide Parteien verpflichten sich, alle geschäftlichen, technischen und betrieblichen Geheimnisse der jeweils anderen Partei, die ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werden, streng vertraulich zu behandeln. Diese Verpflichtung bleibt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses zeitlich unbegrenzt bestehen.
9. Schlussbestimmungen
9.1. Anwendbares Recht: Auf diesen Vertrag und alle daraus resultierenden Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und INMEDIA findet ausschließlich das Recht des Königreichs Spanien Anwendung.
9.2. Gerichtsstand: Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis sind die zuständigen Gerichte in Ibiza (Balearen, Spanien).
9.3. Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige wirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt.

